Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Bereich „Detox und Fasten“
Zum Verständnis: Das hier genannte „Hotel am Schwanenweiher“, Bad Bertrich, wird ab 01.01.2023 unsere neue Betriebsstätte sein.
§ 1 Anmeldung, Vertrag, kein Widerrufsrecht bei touristischen Angeboten
Ihre Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung schließen Sie einen den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch die automatische, schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Gemäß § 312 b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter §3.
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Die Zahlung der Rechnung ist bis zum vermerkten Termin auf der Rechnung zu entrichten. Durch /die Teilnehmer/in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt oder krankheitsbedingter Ausfall von Personal) begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.
§ 3 Rücktritt durch den/die Kunden/in
Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Nachstehende Kosten entstehen:
- Mehr als 30 Tage vor Beginn: € 50,- Stornogebühr pro Woche und Person
- 10 – 30 Tage vor Beginn werden 50% der gesamten Kosten fällig
- 00 – 10 Tage vor Beginn werden 80% der gesamten Kosten fällig
Es kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an uns erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.
§ 4 Rücktritt durch die Kursleitung
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der/die Teilnehmer/in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein/ Teilnehmer/in ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme bei unseren Fastenprogrammen
Das Angebot beinhaltet Fasten für Gesunde, meditative Tiefenentspannungsprozesse und körperliche Bewegungsübungen. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Die Teilnahme unter 18 Jahre ist nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten und unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Teilnehmer/innen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabeteskranke) oder die unter einer End-Darmentzündung leiden (z.B. Morbus Crohn, akuten Hämorrhoiden), dürfen an diesem Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten. Adressen hierzu finden Sie bei der Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung. Weitere Indikationen sind vom Angebot ebenfalls ausgeschlossen:
- schwangere und stillende Frauen
- mit Magenschleimhautentzündung
- mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht)
- mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme
- mit Herzerkrankungen
- regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar)
- mit Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie)
- mit Suchterkrankung (z.B. Alkohol, Drogen)
- nach frischen Operationen im Oberkörperbereich (mind. 8 Monate Zeitabstand),
- mit Krebserkrankung
- Dialysepatienten
- mit sehr starkem Übergewicht
- regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln
- mit Schilddrüsenüberfunktion unter ständiger Medikamenteneinnahme (z.B. Hewethyreon, Thyreo)
- mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depression, Schizophrenie)
- mit geistiger Behinderung
- mit mangelnder körperlicher Fitness (z.B. Nutzung von Gehhilfen/Rollatoren)
- § 6 Körperliche und geistige Anforderungen
- Ist ein/e Teilnehmer/in den angegebenen körperlichen und geistigen Anforderungen einer unserer Veranstaltungen nicht gewachsen, so liegt das in seiner oder ihrer Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer/innen bedeuten würde, hat er oder sie keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Aktivität besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.
§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung
Der Wellness-Spa bei Doro am Hotel am Schwanenweiher haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen. Der Wellness-Spa bei Doro am Hotel am Schwanenweiher haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fastenanbieter gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Wellness-Spa bei Doro am Hotel am Schwanenweiher wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung.
Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des/der Teilnehmers/in gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der/die Teilnehmer/in es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Versicherung
Die Kursleitung empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Standort des Hotels am Schwanenweiher.
Stand: September 2022